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Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Bitte bringen Sie als gesetzlich Versicherte(r) Ihre Krankenversicherungskarte zum Erstgespräch mit. Die Krankenkassen übernimmt die Kosten für die ersten 5 probatorischen Sitzungen. In diesen Sitzungen findet u.a. ein Kennenlernen, Diagnostik und Anamnese statt. Am Ende der 5 probatorischen Sitzungen entscheide ich mit Ihnen gemeinsam, ob eine Psychotherapie oder andere Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Sollte eine Psychotherapie indiziert sein, so übernimmt Ihre Krankenkasse, nach Antragstellung, entweder 25 oder 45 Sitzungen.

Private Krankenversicherung

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob eine Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Je nach Tarif gibt es Unterschiede und manchmal Beschränkungen z.B. für die Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr oder die Erstattungshöhe.

Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, ob es bestimmte Vordrucke oder Formulare für die Antragstellung gibt, oder ob ein formloser Antrag genügt. Abgerechnet werden psychotherapeutische Leistungen in der privaten Krankenversicherung gemäß GOP / GOÄ Gebührenordnung.

Selbstzahler

Selbstzahler tragen die Kosten für die Behandlung selbst. Maßgeblich für die Abrechnung ist hier ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.